Corona-Update
Ab Samstag, den 04.12.2021 gilt für den Zutritt in die Tennishalle Schlierbach die 2G+ – Regel.
Das heißt, jede/r Spieler/in muss als Genesen oder Geimpft gelten, wenn er die Tennishalle betreten möchte und zusätzlich einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Ausgenommen von dieser Regel sind Personen:
- deren 2. Impfung nicht älter als 6 Monate ist
- die eine Drittimpfung bzw. Boosterimpfung erhalten haben
- Genesene, deren Infektion maximal 6 Monate zurück liegt
Weitere Personenkreise sind von dieser Regelung ebenfalls ausgenommen:
- Für selbständige Trainer und Beschäftigte gilt die 3G-Regel
- Für ehrenamtliche Tätige (z.B. Trainer) gilt die 2G-Regel
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Quelle: http://www.tennishalle-schlierbach.de/